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Aufgaben

Der Landespflegerat stellt nach außen die Pflege und das Hebammenwesen dar, koordiniert und steuert die politische Durchsetzung ihrer Ziele und fördert die berufliche Selbstverwaltung.
  • Der Landespflegerat pflegt die Kontakte zu den Ministerien
  • Der Landespflegerat ist in politischen Gremien vertreten
  • Der Landespflegerat verfasst Stellungnahmen und nimmt an Anhörungen zu Reformen und Gesetzesnovellen im Land teil
  • Der Landespflegerat pflegt die Kontakte zu den Gesundheitspolitischen Sprechern der Fraktionen im Landtag
  • Der Landespflegerat arbeitet eng mit dem Deutschen Pflegerat zusammen
  • Der Landespflegerat veranstaltet Seminare/Kongresse zu berufspolitischen Themen
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