Aufgaben
Der Landespflegerat stellt nach außen die Pflege und das Hebammenwesen dar, koordiniert und steuert die politische Durchsetzung ihrer Ziele und fördert die berufliche Selbstverwaltung.
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Der Landespflegerat pflegt die Kontakte zu den Ministerien
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Der Landespflegerat ist in politischen Gremien vertreten
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Der Landespflegerat verfasst Stellungnahmen und nimmt an Anhörungen zu Reformen und Gesetzesnovellen im Land teil
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Der Landespflegerat pflegt die Kontakte zu den Gesundheitspolitischen Sprechern der Fraktionen im Landtag
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Der Landespflegerat arbeitet eng mit dem Deutschen Pflegerat zusammen
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Der Landespflegerat veranstaltet Seminare/Kongresse zu berufspolitischen Themen
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