Ziel und Zweck
Der Landespflegerat Hessen (LPR-Hessen) fördert eine am Gemeinwohl der Bevölkerung orientierte Zusammenarbeit aller an der Pflege und im Hebammenwesen beteiligten Organisationen für den ambulanten, teilstationären und stationären Bereich.
Ziel ist es, eine qualitätsorientierte pflegerische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen. Dies soll insbesondere erreicht werden durch:
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Darstellung der Bedeutung und des Nutzens professioneller Pflege und des Hebammenwesens für ein effektives und effizientes Gesundheitssystem im Interesse der Bevölkerung
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Politische Durchsetzung und Förderung der professionellen Pflege und des Hebammenwesens
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Entwicklung gemeinsamer Positionen zu gesundheits- und sozialpolitischen Fragen und deren Vertretung nach außen
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Mitgestaltung bei Strukturveränderungen und Anpassungsprozessen in allen berufsrelevanten Bereichen im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen in Hessen
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Initiierung und Förderung von Qualitätsentwicklung in allen berufsrelevanten Feldern des Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesens
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Förderung der Professionalität, der wissenschaftlichen Forschung und der akademischen Bildung
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Förderung der Selbstverwaltung und Übernahme von Aufgaben der Selbstverwaltung der Pflege- und Gesundheitsberufe
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Übernahme von staatlich zugewiesenen Aufgaben
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Weiterentwicklung von Managementstrategien in der Pflege und im Hebammenwesen
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Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung
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Nutzung von Synergieeffekten in der Effizienz der Arbeit der beteiligten Verbände
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